25.01.2021
Förderrichtlinie Ehrenamt

Regelung zur Finanzierung der Qualifizierung und Förderung von Ehrenamtlichen im Kirchenkreis Henneberger Land

(Beschluss des Kreiskirchenrates vom 20.10.20)

Im Haushalt des Kirchenkreises werden jährlich Mittel aus dem Kirchenkreisanteil zur Qualifizierung und Förderung von Ehrenamtlichen bereitgestellt. Fortbildungen und Tagungen für Ehrenamtliche, die durch den Kirchenkreis organisiert werden, werden vollständig aus diesen Mitteln des Kirchenkreises sowie durch Mittel aus dem Ehrenamtsfonds der EKM aufgebracht. Über die Erhebung eines Eigenbeitrages der Teilnehmenden wird von Fall zu Fall entschieden. Fortbildungen und Tagungen für Ehrenamtliche, die durch die Kirchengemeinden organisiert werden, werden aus Mitteln der Kirchengemeinden sowie durch Mittel aus dem Ehrenamtsfonds der EKM aufgebracht. Zur Finanzierung können zudem Anträge an den Strukturfonds des Kirchenkreises gestellt und Eigenbeträge für Teilnehmende erhoben werden. Die Würdigung der Ehrenamtlichen vor Ort (Veranstaltungen, Geschenke etc.) obliegt den Kirchengemeinden. Auch dazu können Anträge an den Strukturfonds des Kirchenkreises gestellt werden. Die Kosten, die durch die Teilnahme einzelner Ehrenamtlicher an Fortbildungsveranstaltungen außerhalb des Kirchenkreises (vorrangig bei der EKM) entstehen, werden abzüglich eines Eigenanteils von 12,50 €/ Nacht vollständig durch den Kirchenkreis getragen. Der Eigenanteil kann von den Kirchengemeinden übernommen werden. Fortbildungen sind rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn mit Angabe von Inhalt, Ziel, Dauer und Kosten über das Kirchenkreisbüro zu beantragen. Übersteigen die Kosten 500 €, muss der Kreiskirchenrat dazu beschließen. Sachkosten, die im Zusammenhang mit dem ehrenamtlichen Engagement eines Gemeindegliedes auftreten, werden durch die zuständige Stelle, an der sie auftreten (Kirchengemeinde oder Kirchenkreis), erstattet.