15.01.2021
Das neue Friedhofsgesetz
Das Landeskirchenamt veröffentlicht das neue Friedhofsgesetz der EKM
Hier finden Sie das neue Friedhofsgesetz der EKM, das nach einer Übergangszeit von 3 Jahren die Friedhofssatzungen/ Friedhofsordnungen der einzelnen Friedhofsträger in unserer Landeskirche ersetzen wird. Außerdem ist die nichtamtliche Begründung zum Gesetz (mit Änderungen durch die Landessynode), die als Erläuterung zum Friedhofsgesetz dienen soll, begefügt.
Mit dem Musterbeschluss kann das Friedhofsgesetz auch schon vor Ablauf der 3 Jahre für den Friedhofsträger in Geltung gebracht werden – dies ist vor allem erforderlich in Zusammenhang mit dem Erlass einer neuen Gebührensatzung, die vom Kreiskirchenamt zu genehmigen und im Anschluss in ortsüblicher Weise zu veröffentlichen ist.
Der Musterbeschluss enthält die wesentlichen Punkte (einschließlich Öffnungszeiten, Bestattungszeiten), die vom Friedhofsträger zukünftig zwingend festzulegen sind (GKR_MUSS_..). Die Kreiskirchenämter sind angehalten für Ihren Bereich nachzuhalten, dass so ein Beschluss für jeden Friedhof bzw. von jedem Friedhofsträger gefasst wird und im Kreiskirchenamt dokumentiert ist.
Wir haben einen weiteren Musterbeschluss angefügt, der Punkte enthält, die laut Friedhofsgesetz vom Friedhofsträger festgelegt werden können (GKR_KANN_..). Hier steht es dem Friedhofsträger frei festzulegen, solche Regelungen für seinen Bereich zu treffen. Der Beschluss ist nicht genehmigungspflichtig.
Im Januar wird das Landeskirchenamt die neue Mustergebührensatzung für die EKM sowie ein überarbeitetes Kalkulationsschema übersenden. Außerdem bieten das Landeskirchenamt Schulungstermine an, mit denen das Friedhofswesen in der EKM einschl. neuem Friedhofsgesetz geschult werden wird. Hierzu sind zunächst geplant:
23.02.2021 (13 Uhr) bis 24.02.2021 (17 Uhr), maximal 17 Teilnehmende
02.03.2022 (13 Uhr) bis 03.03.2022 (17 Uhr), maximal 17 Teilnehmende
Die Details der geplanten Schulung(en) wurden vom Grundstücksreferat bereits im November an die Kreiskirchenämter übermittelt.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte im neuen Jahr gerne an meine für das Friedhofswesen zuständige Referentin, Frau Eggers im Landeskirchenamt.
KRRin Sabine Schulze
F1 (Finanzrecht)/ Referatsleiterin
Landeskirchenamt der EKM
Michaelisstr. 39 | 99084 Erfurt
Tf. (0361)51800-511 | fx. (0361)51800-509
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