1. Am Anfang steht die Checkliste
Bevor eine Gemeinde überlegt, ein Experiment zu beantragen, steht der Kontakt mit dem Team Erprobungsraum. Deswegen steht am Anfang ein Zeitplan, wie ein Experiment sich entwickelt. An welcher Stelle die zündende Idee fällt, ist dabei von Fall zu Fall unterschiedlich. Jedoch ist jeder einzelne Schritt wichtig. Das Team Erprobungsraum steht dabei immer helfend zur Seite.
1.1 Kontaktaufnahme mit dem Team Erprobungsraum
1.2. Ortstermin mit Interessierten
1.3 Antrag und Entscheidung über den Antrag durch das Team Erprobungsraum, der Superintendentin und gegebenenfalls dem Leitungskreis. In besonderen Fällen wir der Kreiskirchenrat hinzugezogen.
1.4 Durchführung/Testphase/Start der Idee
1.5. Veröffentlichung des gesammelten Materials, um anderen die Idee zur Verfügung zu stellen
1.6. Feiern des Erfolgs. Trauer über Misserfolg. Festhalten der Ergebnisse. Abrechnung
2. Welche Kriterien solle das Experiment erfüllen
2.1 Wir glauben: Gott ist dabei
Wir stellen uns Fragen, wie:
Was ist unsere Motivation?
Was glauben wir eigentlich und wie kommt das bei unserem Experiment vor?
Warum würde Gott gerne bei unserem Experiment dabei sein?
Wie begleiten wir unser Experiment im Gebet?
2.2 Unser Experiment folgt mindestens einer dieser Ideen:
a) Wir treten in Kontakt mit der Welt außerhalb unserer Kirche, nehmen die Kommune, Vereine vor Ort, eine Randgruppe, Notlage… in den Blick.
b) Unser Experiment bietet ein Alleinstellungsmerkmal in unserem Kirchenkreis, das einen besonderen Service bietet, der offen für alle Gemeinden im Kirchenkreis ist. Er kann von diesen genutzt werden und vernetzt damit untereinander. Somit wird Gemeinschaft über die eigene Gemeinde hinaus ermöglicht.
c) Unser Experiment verbindet uns mit Christen über den Kirchenkreis hinaus. Wir arbeiten mit anderen Christen zusammen, die nicht explizit Teil des Kirchenkreises sind und erleben so Bereicherung über unsere Kirchenkreisgrenzen hinweg.
d) Unser Experiment belebt tote Traditionen wieder oder entdeckt neue Felder der christlichen Gemeinschaft. Es geht um die Kraft und Energie des Neubeginns.
2.3 Für das Experiment ist zu prüfen, ob die beteiligten Mitarbeitenden – egal, ob ehrenamtlich oder hauptamtlich – schon an anderer Stelle eingebunden sind und gegebenenfalls dort entlastet werden müssen.
2.4 Förderfähig sind Kosten, die im direkten Zusammenhang mit der inhaltlichen Realisierung des Experimentes stehen. Bei der Herausarbeitung der Inhalte ist das Team Erprobungsräume im Vorfeld gerne behilflich
2.5 Der Experimentierzeitraum geht von 2019-2023. Es gibt keine festen Antragsfristen. Die Gemeinden beteiligen sich mit einem Eigenanteil von 10 % an den Kosten. Der Förderzeitraum beträgt maximal drei Jahre. Die Festlegung über die Höhe der Zuschüsse zu den Anträgen erfolgt im Rahmen der jährlich vorhandenen Fördermittel durch das Team der Erprobungsräume in Abstimmung mit der Superintendentin und gegebenenfalls mit dem Leitungskreis. Über abzulehnende Anträge entscheidet der Kreiskirchenrat. Diese Kriterien gelten zunächst für ein Jahr.
3. Was sollte in einen Antrag?
- Beschreibung des Experimentes
- Kurze (!) Stellungnahme zu den Kriterien
- Finanzplan
- Zielformulierung
4. Wie wir helfen Können!
- Begleitung und Beratung
- Ideenworkshops
- Fortbildungen
- Vernetzung und Vermittlung von Profis
- Unterstützung beim Antrag und der Umsetzung
- Beratung beim Fundraising